# Eigentümerdaten & Grundbuch: Was rechtlich möglich ist

_Einblicke in Grundbuch und Liegenschaftskataster sind streng geregelt. Für Handwerk und Makler gibt es legale Wege, an Adressen zu kommen – aber keine Eigentümernamen._

Quelle: https://postry.de/ratgeber/eigentuemmerdaten-grundbuch-recht
Herausgeber: Postry (https://postry.de)
Autor: Postry Redaktion
Themenwelt: Geodaten, KI & Recht
Veröffentlicht: 2026-09-14
Aktualisiert: 2026-09-14
Sprache: de-DE
Zitieren erlaubt mit Quellenangabe und Link.

## Kurzantwort
Eigentümerdaten zu einem Grundstück sind in Deutschland streng geschützt und nicht öffentlich zugänglich. Das Grundbuch ist die rechtlich maßgebliche Quelle für Eigentumsverhältnisse, die Einsicht wird über § 12 GBO geregelt und erfordert ein berechtigtes Interesse. Ein reines Akquise- oder Kaufinteresse genügt dafür in der Regel nicht. Das Liegenschaftskataster führt Eigentümerangaben nur nachrichtlich. Legal und ohne Einzelfallprüfung ist hingegen die Nutzung von Geodaten zur Identifikation von Adressen mit spezifischen Merkmalen für die Direktwerbung per Brief, die unter Art. 6 Abs. 1 f DSGVO fällt.

## Das Wichtigste
- Eigentümerdaten sind nicht öffentlich: Kein freier Online-Zugriff in Deutschland.
- Berechtigtes Interesse (§ 12 GBO) ist die Voraussetzung für eine Grundbucheinsicht.
- Reines Kauf- oder Akquiseinteresse reicht für einen Grundbuchauszug meist nicht aus.
- Das Grundbuch, nicht das Kataster, ist für Eigentumsfragen rechtlich verbindlich.
- Kosten für einen Grundbuchauszug liegen bei 10-20 € je nach Form (Stand 2024).
- Alternative für die Akquise: Geodatenanalyse zur Adressqualifizierung ohne Eigentümernamen.
- Direktwerbung per Brief an Adressen ist unter der DSGVO zulässig, Telefonakquise an Privatpersonen nicht.

## Kennzahlen
- Kosten pro Grundbuchauszug: 10-20 € (Justiz.de (2024))
- Response-Quote bei qualifizierter Briefwerbung: 2-4 % (Postry-Plattformauswertung (2024))
- Anteil unzulässiger Telefonwerbung (B2C): > 95 % (§ 7 UWG)
- Rechtsgrundlage für Grundbucheinsicht: § 12 GBO (Gesetze-im-Internet.de)
- Rechtsgrundlage für Werbebrief: Art. 6 Abs. 1 f DSGVO (DSGVO)

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## Woher stammen die Daten und wie verlässlich sind sie?

Die entscheidenden Informationen zu einem Grundstück verteilen sich auf zwei amtliche Register: das Grundbuch und das Liegenschaftskataster. Das Grundbuch, geführt vom zuständigen Amtsgericht, ist das rechtlich verbindliche Verzeichnis für Eigentumsverhältnisse und Lasten. Das Liegenschaftskataster, geführt von den Kataster- oder Vermessungsämtern der Länder und Kommunen, beschreibt die tatsächlichen Gegebenheiten wie Lage, Größe und Nutzung.

Für die Akquise sind beide Quellen relevant, aber unterschiedlich zugänglich. Während das Grundbuch die Namen der Eigentümer enthält, ist der Zugang nach § 12 der Grundbuchordnung (GBO) stark beschränkt. Das Kataster liefert die Geometrie und Adressen, die für eine erste Analyse entscheidend sind. Software wie Postry nutzt genau diese Lücke: Sie analysiert öffentlich zugängliche Geodaten aus den Katastern und kombiniert sie mit weiteren Quellen, um vielversprechende Adressen zu identifizieren – ohne den rechtlich geschützten Eigentümernamen zu kennen.

Die Verlässlichkeit der Daten hängt von der Quelle ab. Amtliche Geodaten aus den Vermessungsverwaltungen der Bundesländer (z. B.

über Geoportal NRW) sind hochpräzise. Daten aus OpenStreetMap oder Baualtersklassen-Statistiken sind hingegen als Näherungswerte zu verstehen. Eine KI-gestützte Luftbildanalyse liefert wertvolle Schätzungen zu Dachzustand oder Gartenpotenzial, ist aber kein Gutachten.

| Datenquelle | Aussagekraft für Akquise | Aktualität & Präzision |
| :--- | :--- | :--- |
| Grundbuch | Höchste (Eigentümername, Lasten) | Sehr hoch, rechtlich verbindlich |
| Liegenschaftskataster | Hoch (Adresse, Flurstück, Größe) | Hoch, wird laufend fortgeschrieben |
| Amtliche Luftbilder (WMS) | Mittel bis Hoch (Zustand, Bewuchs) | Meist 1-3 Jahre alt, je nach Bundesland |
| OpenStreetMap-Daten | Mittel (Gebäudeumrisse, Nutzung) | Variabel, von Community gepflegt |
| Baualtersklassen (Zensus) | Gering (Block-Mittelwerte) | Statistischer Wert, oft auf 10-Jahres-Cluster bezogen |
| Kommunale Wärmeplanung | Hoch (künftige Heizungsart) | Sehr hoch, aber nur wo vorhanden und beschlossen |

## Was sind die stärksten Trigger für eine erfolgreiche Akquise?

Ein Trigger ist ein beobachtbares Merkmal, das mit hoher Wahrscheinlichkeit auf einen konkreten Bedarf hindeutet. Statt wahllos Haushalte anzuschreiben, konzentriert sich eine trigger-basierte Strategie auf Adressen, bei denen ein Sanierungs-, Modernisierungs- oder Verkaufswunsch plausibel ist. Die besten Trigger sind datenbasiert und aus öffentlichen Quellen ableitbar.

Für einen Solarbetrieb ist eine große, unverschattete Dachfläche mit Südausrichtung ohne erkennbare Module der stärkste Trigger. Für einen Dachdecker ist es die Kombination aus einem Baujahr zwischen 1975 und 1995 und sichtbarem Moosbewuchs im Luftbild. Immobilienmakler suchen nach Indizien für einen möglichen Verkauf, etwa langjährige Eigennutzung in Kombination mit einer für Senioren ungeeigneten Wohnlage.

Die Herausforderung liegt darin, die Aussagekraft und die Unsicherheit jedes Merkmals richtig einzuschätzen. Ein hoher Bodenrichtwert ist ein Indikator für finanzielle Kapazitäten, aber kein Beweis für Investitionsbereitschaft. Eine KI-Analyse, die ein Dach als "sanierungsbedürftig" einstuft, basiert auf Farb- und Texturmustern – eine professionelle Begutachtung vor Ort kann zu einem anderen Ergebnis kommen. Eine Auswertung der Postry-Plattform (Stand September 2024) über 182 geprüfte Gebäude zeigt, dass nur 14,3 % eine Trefferbewertung von über 70 Punkten erreichen. Das unterstreicht die Notwendigkeit einer strengen Filterung.

| Merkmal (Trigger) | Mögliche Wirkung / Bedarf | Datenquelle | Unsicherheit |
| :--- | :--- | :--- | :--- |
| Dachfläche >120 m², Süd-Ausrichtung | Potenzial für PV-Anlage | Luftbildanalyse, Kataster | Verschattung, Denkmalschutz unklar |
| Baualter 1975-1995, Moosbewuchs | Sanierungsbedarf Dach/Fassade | Zensus, Luftbildanalyse | Baualter ist Blockmittelwert |
| Neubau 12-24 Monate bezogen | Bedarf an Garten- & Landschaftsbau | Baufertigstellungsdaten, Luftbild | Garten könnte bereits angelegt sein |
| Grundstück >1.000 m², hoher Baumbestand | Bedarf an Baumpflege/-fällung | Kataster, Vegetationsindex | Baumschutzsatzung der Gemeinde |
| Kein Fernwärme-Vorranggebiet | Hohe Eignung für Wärmepumpe | Kommunale Wärmeplanung | Anschluss an Gasnetz noch möglich |
| Hoher Bodenrichtwert, >800 m² Garten | Potenzial für Pool, Außenwellness | Bodenrichtwertkarte, Kataster | Individuelle Präferenz des Eigentümers |

## Welche Methode der Akquise rechnet sich wirklich?

Betriebsinhaber müssen ihre knappen Ressourcen für Vertrieb und Marketing gezielt einsetzen. Nicht jeder Kanal, der Anfragen generiert, ist auch profitabel. Die entscheidende Kennzahl sind die "Kosten pro Auftrag" (Cost per Acquisition, CPA), nicht die Kosten pro Anfrage (Cost per Lead, CPL).

Leadportale liefern schnell Anfragen, aber die Konkurrenz ist hoch und die Qualität schwankt stark. Google Ads und Social-Media-Anzeigen können präzise ausgesteuert werden, erfordern aber permanentes Management und hohe Budgets, um gegen den Wettbewerb sichtbar zu bleiben. Die Kaltakquise am Telefon ist gegenüber Privatpersonen gesetzlich verboten (§ 7 UWG) und birgt hohe rechtliche Risiken. Empfehlungen sind zwar der profitabelste Kanal, aber nicht aktiv steuerbar.

Adressierte, datengestützte Briefwerbung mit individuellem QR-Code stellt hier einen Mittelweg dar. Der Aufwand ist planbar, die Kosten sind transparent und die Zielgruppe wird präzise ohne Streuverluste angesprochen. Der Erstkontakt ist rechtssicher möglich (DSGVO Art.

6 Abs. 1 f). Vor allem aber gehört der generierte Kontakt exklusiv dem Betrieb, anders als bei Lead-Portalen, wo oft mehrere Anbieter auf denselben Interessenten treffen.

| Akquise-Kanal | Kosten je Anfrage (CPL) | Kosten je Auftrag (CPA) | Vorlaufzeit | Steuerbarkeit |
| :--- | :--- | :--- | :--- | :--- |
| Leadportal | 30 - 150 € | 300 - 2.500 € | 1-3 Tage | Gering |
| Google / Social Ads | 50 - 250 € | 500 - 4.000 € | 2-4 Wochen | Hoch |
| Kaltakquise (Telefon) | Gering (Personal) | Extrem hoch (Risiko) | Sofort | Hoch (aber illegal) |
| Empfehlung | 0 € | 0 € | Monate-Jahre | Keine |
| Briefwerbung (Postry) | 40 - 120 € | 400 - 1.500 € | 2-3 Wochen | Sehr hoch |

Empfehlung: Für Betriebe, die planbar und exklusiv Aufträge in einem definierten Gebiet gewinnen wollen, ist die datengestützte Briefwerbung die wirtschaftlichste Methode. Sie umgeht die hohen Streuverluste klassischer Werbung und die ruinösen Bieterkämpfe auf Online-Plattformen.

## So gehen Sie für eine rechtssichere Akquise vor

Eine erfolgreiche Kampagne zur Auftragsgewinnung folgt einem klaren, strukturierten Prozess. Es geht nicht darum, möglichst viele Briefe zu versenden, sondern die richtigen Adressen mit der richtigen Botschaft zu erreichen. Die folgenden Schritte beschreiben den Weg von der Gebietsauswahl bis zur Auswertung.

Der entscheidende Punkt ist die saubere, datenbasierte Selektion der Ziel-Adressen. Hier findet die eigentliche Wertschöpfung statt, lange bevor der erste Brief gedruckt wird. Die Qualität dieser Auswahl bestimmt die Response-Quote und damit die Wirtschaftlichkeit der gesamten Maßnahme. Eine Software wie Postry übernimmt diesen Prozess und macht ihn wiederholbar.

## Was kostet eine Kampagne und was bringt sie ein?

Die Kosten einer datengestützten Briefkampagne sind transparent und setzen sich aus Software-Gebühren und Versandkosten zusammen. Entscheidend für die Rentabilität ist nicht der Preis pro Brief, sondern der Deckungsbeitrag, der pro investiertem Euro erzielt wird. Eine saubere Kalkulation ist unerlässlich.

000 €).
- Kampagne: 500 qualifizierte Adressen, identifiziert über Baualter und Luftbildanalyse.
B. Postry Pro für 499 €/Monat) + Versand (500 Briefe à ca. 1,50 € = 750 €). 249 €.

- Response: Eine realistische Response-Quote bei hochqualifizierten Adressen liegt bei 2-4 %. Nehmen wir 3 % an, das ergibt 15 Rückmeldungen (Anfragen).
- Abschluss: Nicht jede Anfrage führt zum Auftrag. Mit einer soliden Angebots- und Abschlussquote von 33 % (jeder dritte Interessent) resultieren aus 15 Anfragen 5 Aufträge.
000 € Umsatz. 750 €.

In diesem Szenario steht einem Investment von 1.249 € ein Deckungsbeitrag von 18.750 € gegenüber. Die Kampagne hat sich bereits mit dem ersten Auftrag mehr als amortisiert. Dies zeigt, dass die Hebelwirkung in der präzisen Adressauswahl liegt, nicht in der Minimierung der Briefkosten.

## Praxisfall aus einem GaLaBau-Betrieb

Ein Garten- und Landschaftsbaubetrieb aus dem Rhein-Main-Gebiet wollte gezielt Eigentümer von kürzlich fertiggestellten Neubauten für die Gartengestaltung gewinnen. Klassische Werbung in Neubaugebieten war von hohen Streuverlusten und starkem Wettbewerb geprägt. Der Betrieb entschied sich im Frühjahr 2024 für eine trigger-basierte Kampagne mit Postry.

Das Zielgebiet umfasste drei Postleitzahlen mit hoher Bautätigkeit. Über die Analyse von amtlichen Geodaten und Luftbildern wurden 220 Adressen identifiziert, deren Wohngebäude in den letzten 12 bis 24 Monaten bezogen wurden und bei denen die Gartenfläche noch als Schotter- oder Erdfläche erkennbar war. Diese Adressen wurden mit einem personalisierten Brief angeschrieben, der einen QR-Code zu einer Landingpage mit Referenzprojekten aus der Nachbarschaft enthielt.

Aus den 220 versendeten Briefen resultierten innerhalb von vier Wochen neun qualifizierte Anfragen (Response-Quote: 4,1 %). Fünf davon führten zu einem Vor-Ort-Termin und schließlich zu drei Aufträgen für eine komplette Gartengestaltung. Der Gesamtumsatz aus diesen drei Aufträgen lag bei 92.000 €. Die Kosten für die Kampagne, inklusive Software und Versand, beliefen sich auf unter 1.000 €. Der Betrieb konnte so hochprofitable Aufträge mit minimalem Streuverlust und ohne Preisdruck durch Wettbewerber gewinnen.

## Was hat sich 2026 bei der Akquise verändert?

Der Markt für Kundengewinnung im Handwerk und für Immobilienmakler hat sich in den letzten Jahren spürbar gewandelt. Die Kosten für bezahlte Werbung auf Google und Social-Media-Plattformen sind weiter gestiegen, da immer mehr Betriebe um dieselben Keywords konkurrieren. Gleichzeitig sinkt die Effektivität von generischen Anzeigen, da Kunden zunehmend eine persönliche und relevante Ansprache erwarten.

Eine Methode, die deutlich an Wirkung verloren hat, ist der Kauf von unspezifischen Adresslisten. Solche Listen enthalten oft veraltete Daten und keine Indikatoren für einen konkreten Bedarf. Das Ergebnis sind hohe Streuverluste und geringe Rücklaufquoten, die die Kosten pro Auftrag in unwirtschaftliche Höhen treiben. Zudem bergen sie rechtliche Risiken bezüglich der DSGVO, wenn die Herkunft der Daten unklar ist.

Die Regulierung hat ebenfalls zugenommen. Die Anforderungen an den Nachweis eines berechtigten Interesses für die Grundbucheinsicht wurden in der Praxis verschärft, was den direkten Zugriff auf Eigentümernamen weiter erschwert. Erfolgreiche Betriebe setzen daher verstärkt auf Technologie, die Bedarfe erkennt, ohne sensible personenbezogene Daten zu verarbeiten. Die Analyse von Geodaten zur Identifikation von Adress-Clustern ist zum Standard für effiziente Akquise geworden.

## Regionale Unterschiede bei Daten in Deutschland

Die Verfügbarkeit und Qualität von Geodaten ist in Deutschland nicht einheitlich, sondern unterscheidet sich je nach Bundesland erheblich. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Genauigkeit von datengestützten Akquisestrategien. Während einige Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen (über Geoportal NRW) oder Baden-Württemberg (LGL-BW) sehr aktuelle und frei zugängliche Luftbilder und Katasterdaten bereitstellen, sind die Daten in anderen Ländern weniger aktuell oder kostenpflichtig.

Besonders bei der kommunalen Wärmeplanung zeigen sich große Unterschiede. Fortschrittliche Kommunen haben bereits detaillierte Pläne veröffentlicht, aus denen sich klar ablesen lässt, welche Straßenzüge nicht an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden. Für Heizungsbauer ist dies eine Goldgrube zur Identifikation von potenziellen Wärmepumpen-Kunden. In anderen Regionen ist die Planung noch nicht abgeschlossen, was eine solche Analyse unmöglich macht.

Auch die Digitalisierung der Grundbuchämter schreitet unterschiedlich schnell voran. Zwar ist eine elektronische Einsichtnahme grundsätzlich bundesweit möglich, die praktischen Zugangsverfahren und Bearbeitungszeiten für Auszüge variieren jedoch stark. Betriebe, die überregional tätig sind, müssen diese Unterschiede in ihrer Planung berücksichtigen und können nicht von einer einheitlichen Datenlage ausgehen.

## Häufige Fehler bei der Adress-Akquise und was sie kosten

Der größte Fehler bei der Akquise ist die Annahme, dass Masse statt Klasse zum Erfolg führt. Wer Tausende unspezifische Werbebriefe oder Postwurfsendungen verschickt, verbrennt vor allem Geld. Ein typischer Fehler ist der Kauf billiger Adresslisten für 0,20 € pro Adresse, die am Ende eine Response-Quote von unter 0,1 % erzielen. Bei 5.000 Briefen (Kosten: ca. 4.500 €) führen so 5 Anfragen zu Kosten von 900 € pro Lead – meist für Aufträge mit geringer Marge.

Ein weiterer teurer Fehler ist die unzureichende rechtliche Prüfung. Wer ohne berechtigtes Interesse versucht, an Grundbuchdaten zu gelangen, oder Privatpersonen unerlaubt am Telefon kontaktiert (§ 7 UWG), riskiert Abmahnungen und Bußgelder. Die Kosten dafür können schnell im vier- bis fünfstelligen Bereich liegen und den Gewinn vieler Aufträge zunichtemachen. Allein die Beauftragung eines Anwalts zur Abwehr einer Abmahnung kostet selten unter 1.000 €.

Der dritte häufige Fehler ist die fehlende Erfolgsmessung. Wer nicht genau nachverfolgt, welcher Kanal welche Art von Anfragen zu welchen Kosten generiert, kann seine Marketing-Investitionen nicht optimieren. Der Einsatz von individuellen QR-Codes, Landingpages und einer sauberen CRM-Pipeline ist keine technische Spielerei, sondern die Grundlage für wirtschaftliche Entscheidungen. Ohne diese Daten navigiert ein Betrieb im Blindflug und gibt möglicherweise 80 % seines Budgets für Kanäle aus, die nur 20 % des Erfolgs bringen.

## Wie Sie den Erfolg Ihrer Kampagnen messen

Der Erfolg einer Akquise-Kampagne wird nicht an der Anzahl der versendeten Briefe gemessen, sondern an den daraus resultierenden profitablen Aufträgen. Um den Return on Investment (ROI) exakt zu bestimmen, ist ein lückenloses Tracking vom Erstkontakt bis zum Vertragsabschluss notwendig. Moderne Werkzeuge wie Postry integrieren diese Messung direkt in den Prozess.

Die zentralen Kennzahlen (KPIs) sind die QR-Scan-Rate, die Conversion-Rate der Landingpage (Anzahl Anfragen / Anzahl Besucher) und die Abschlussquote. Eine typische QR-Scan-Rate auf den Briefen liegt bei 3-5 %. Von diesen Besuchern sollten wiederum 15-25 % eine Anfrage stellen. Die entscheidende Kennzahl ist jedoch die Abschlussquote: Wie viele der qualifizierten Anfragen werden zu Aufträgen? Ein Zielkorridor von 25-40 % ist hier realistisch und zeigt die Qualität der Adress-Selektion.

Durch die Verknüpfung dieser Daten lässt sich die "Cost per Acquisition" (CPA) genau berechnen: Gesamtkosten der Kampagne geteilt durch die Anzahl der gewonnenen Aufträge. Nur wer diese Zahl kennt und sie dem durchschnittlichen Deckungsbeitrag eines Auftrags gegenüberstellt, kann fundiert entscheiden, ob und wie die Strategie skaliert werden soll. Postry bietet hierfür ein integriertes CRM und Dashboard, das diese Auswertung automatisiert.

## Rechtlicher Rahmen: Was ist erlaubt, was ist verboten?

Die Akquise von Neukunden über Adressen unterliegt klaren rechtlichen Grenzen, die jeder Betrieb kennen muss. Die zentrale Frage nach den Eigentümerdaten wird durch die Grundbuchordnung (GBO) geregelt. § 12 GBO stellt klar: Das Grundbuch ist kein öffentliches Register.

Eine Einsicht wird nur demjenigen gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Ein bloßes Kauf- oder Akquiseinteresse wird von den Gerichten und Grundbuchämtern regelmäßig als nicht ausreichend angesehen. Dies wurde unter anderem von der hessischen Justizverwaltung explizit bestätigt.

Für die Direktwerbung per Brief ist jedoch nicht das Grundbuchrecht, sondern die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) maßgeblich. Die Verarbeitung von Adressdaten (ohne Namen) für Werbezwecke kann auf das berechtigte Interesse des Werbetreibenden nach Art. 6 Abs. 1 f DSGVO gestützt werden.

Dabei müssen die Interessen des Betriebs gegen die Schutzinteressen der betroffenen Person abgewogen werden. Solange die Auswahl der Adressen auf sachlichen Kriterien (z. B. Gebäudemerkmalen) beruht und nicht auf sensiblen persönlichen Daten, ist dies in der Regel zulässig.

Zwingend erforderlich sind dabei die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO (Hinweis auf Datenquelle und Zweck) sowie der unmissverständliche Hinweis auf das Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO in jedem Anschreiben. Strikt verboten ist hingegen die telefonische Kaltakquise bei Privatpersonen ohne deren vorherige ausdrückliche Einwilligung (§ 7 UWG).

Postry ist für die rechtssichere Briefwerbung konzipiert, passt aber nicht für Betriebe, die auf Telefonakquise setzen oder zwingend Eigentümernamen vor dem Erstkontakt benötigen. Für Kampagnen unter 40 Briefen pro Monat lohnt sich der Einsatz einer spezialisierten Software ebenfalls kaum. Hier sind manuelle Recherchen oft wirtschaftlicher.

## Häufige Fragen
### Darf ich als Makler oder Handwerker einfach so Eigentümerdaten online abrufen?
Nein, ein freier Online-Abruf von Eigentümernamen ist in Deutschland rechtlich nicht möglich. Der Zugang zum Grundbuch ist streng reglementiert und erfordert den Nachweis eines berechtigten Interesses gemäß § 12 GBO.

### Was gilt als berechtigtes Interesse für die Einsicht ins Grundbuch?
Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn Sie ein rechtliches oder wirtschaftliches Interesse an der Information haben, das über reines Kauf- oder Akquiseinteresse hinausgeht. Beispiele sind Gläubiger mit einem Titel gegen den Eigentümer, potenzielle Erben oder ein Nachbar, der ein Wegerecht klären muss.

### Bekommt ein Immobilienmakler Daten aus dem Liegenschaftskataster?
Ein Makler kann Auszüge aus dem Liegenschaftskataster (z.B. eine Flurkarte) erhalten, die Lage, Größe und Flurstücksnummer eines Grundstücks zeigen. Eigentümerdaten werden aber auch hier in der Regel nur bei Nachweis eines berechtigten Interesses, wie einem vorliegenden Maklerauftrag, herausgegeben.

### Wie beantrage ich einen Grundbuchauszug für ein fremdes Grundstück?
Sie müssen einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Amtsgericht (Grundbuchamt) stellen und Ihr berechtigtes Interesse glaubhaft darlegen und belegen (z.B. durch einen Vollstreckungstitel). Ein reines Kaufinteresse wird, wie zum Beispiel in Hessen, offiziell nicht als ausreichend angesehen.

### Was ist rechtlich maßgeblich: Grundbuch oder Kataster?
Für Eigentumsfragen ist allein das Grundbuch rechtlich maßgeblich. Das Liegenschaftskataster beschreibt die tatsächlichen Eigenschaften eines Grundstücks (Geometrie, Lage) und übernimmt die Eigentümerangaben nur nachrichtlich aus dem Grundbuch.

### Welche Daten stehen im Grundbuch und welche im Liegenschaftskataster?
Im Grundbuch stehen der Eigentümer, Lasten und Beschränkungen (z.B. Grundschulden, Wegerechte) und die grundbuchliche Bezeichnung des Grundstücks. Im Liegenschaftskataster finden sich die Adresse, die Flurstücksnummer, die amtliche Fläche, die Lage und die Art der Nutzung.

### Welche Kosten fallen für eine Grundbuchauskunft an?
Die persönliche Einsichtnahme beim Grundbuchamt ist in der Regel kostenlos. Ein unbeglaubigter Grundbuchauszug kostet etwa 10 €, ein beglaubigter Auszug etwa 20 € (Stand 2024, Gebühren können je nach Bundesland variieren).

### Gibt es eine digitale Grundbucheinsicht in Deutschland?
Ja, es gibt in allen Bundesländern ein elektronisches Verfahren zur Grundbucheinsicht. Dieses steht jedoch nur einem eingeschränkten Nutzerkreis wie Notaren, Behörden und Banken zur Verfügung, nicht der allgemeinen Öffentlichkeit oder einzelnen Betrieben zur freien Recherche.

### Ist Werbung an Adressen, die ich über Geodaten gefunden habe, erlaubt?
Ja, die werbliche Ansprache per Brief an Adressen, die aufgrund von sachlichen Merkmalen (wie Gebäudegröße oder Baualter) identifiziert wurden, ist auf Basis des berechtigten Interesses (Art. 6 Abs. 1 f DSGVO) zulässig. Sie müssen jedoch auf das Widerspruchsrecht hinweisen.

### Warum liefert Postry Adressen, aber keine Eigentümernamen?
Postry arbeitet im rechtlich zulässigen Rahmen und nutzt ausschließlich öffentlich zugängliche Geodaten zur Identifikation von Adressen mit hohem Auftragspotenzial. Da Eigentümernamen dem strengen Schutz der Grundbuchordnung unterliegen und nicht öffentlich sind, werden sie nicht bereitgestellt. Die Ansprache erfolgt legal an "Die Eigentümer des Anwesens".

## Begriffe
- Berechtigtes Interesse: Die rechtliche Voraussetzung nach § 12 GBO, um Einsicht in ein Grundbuch zu erhalten. Ein rein wirtschaftliches Interesse an Akquise oder Kauf genügt in der Regel nicht.
- Grundbuch: Das vom Amtsgericht geführte, amtliche Register, das die Eigentumsverhältnisse sowie Rechte und Lasten an einem Grundstück rechtsverbindlich dokumentiert.
- Liegenschaftskataster: Das von den Vermessungs- und Katasterämtern geführte Verzeichnis, das alle Flurstücke und Gebäude nach ihrer Lage, Größe und Nutzung beschreibt. Es hat beschreibenden Charakter.
- Grundbuchordnung (GBO): Das deutsche Gesetz, das die Einrichtung und Führung des Grundbuchs, die Eintragungen sowie die Bedingungen für die Einsichtnahme regelt.
- DSGVO Art. 6 Abs. 1 f: Rechtsgrundlage aus der Datenschutz-Grundverordnung, die die Verarbeitung personenbezogener Daten erlaubt, wenn sie zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen erforderlich ist (z.B. für Direktwerbung).
- Trigger (Akquise): Ein datenbasiertes Merkmal (z.B. Baualter, Dachfläche, Grundstückszustand), das auf einen hohen potenziellen Bedarf bei einer Zieladresse hindeutet und als Auslöser für eine Kontaktaufnahme dient.
- Flurstück: Die kleinste buchungsfähige Einheit im Liegenschaftskataster. Jedes Grundstück besteht aus einem oder mehreren Flurstücken.
- Kommunale Wärmeplanung: Ein strategisches Instrument von Städten und Gemeinden, das festlegt, wie die Wärmeversorgung in Zukunft klimaneutral gestaltet wird, z.B. durch den Ausbau von Fernwärmenetzen oder den Einsatz von Wärmepumpen.

## Datenpunkte mit Quelle
- Kosten für einen unbeglaubigten Grundbuchauszug: 10 € (Justiz.de 2024)
- Kosten für einen beglaubigten Grundbuchauszug: 20 € (Justiz.de 2024)
- Rechtsgrundlage für die Grundbucheinsicht: § 12 GBO (Gesetze-im-internet.de 2024)
- Anteil der Gebäude mit hoher Trefferwahrscheinlichkeit (>70 Punkte) in einer Stichprobe: 14,3 % (Postry-Plattformauswertung 2024)
- Rechtsgrundlage für Direktwerbung per Brief: Art. 6 Abs. 1 f DSGVO (DSGVO 2018)
- Median der erkannten Dachfläche in einer Stichprobe von 129 Gebäuden: 119 m² (Postry-Plattformauswertung 2024)

## Quellen
- Wem gehört das Grundstück? Eigentümer ermitteln — https://www.flurcheck.de/eigentuemeranfrage.html
- Einsicht ins Grundbuch – nur bei berechtigtem Interesse! — https://www.fachanwaltsuche.de/rechtsbeitraege/einsicht-ins-grundbuch-nur-bei-berechtigtem-interesse-0209.artikel
- Internet-Grundbucheinsicht — https://www.justiz.de/onlinedienste/internet_grundbucheinsicht/index.php
- Grundbuch, Haus und Wohnung - Ordentliche Gerichtsbarkeit Hessen — https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/themen-der-ordentlichen-gerichtsbarkeit/grundbuch-haus-und-wohnung
- Einsicht in das Grundbuch beantragen - Bundesportal — https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/de/leistung/99043008080000/herausgeber/ST-390877974/region/150000000000
- GBO - Grundbuchordnung — https://www.gesetze-im-internet.de/gbo/BJNR001390897.html
- Gewährung einer Einsicht in das Grundbuch - Bundesportal — https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/de/leistung/99043008080000/herausgeber/BB-109438926/region/120000000000
- Grundbuch; Einsicht - Bundesportal — https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/de/leistung/99043008080000/herausgeber/BY-3872/region/090000000000
- Grundbuch: Aufbau, Abteilungen und wie einsehen? — https://www.drklein.de/grundbuch.html
- www.landkreis-nordsachsen.de — https://www.landkreis-nordsachsen.de/files/user_upload/Datenschutz/Vermessungsamt_GeoSN_DSGVO_Informationspflichten.pdf
- wohnen-und-finanzieren.de — https://wohnen-und-finanzieren.de/blog/grundstueckseigentuemer-ermitteln
- verwaltung.bund.de — https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/DE/leistung/99043006000000/herausgeber/HB-S1000030000319108/region/04011

## Entitäten
Grundbuch, Liegenschaftskataster, Grundbuchordnung (GBO), § 12 GBO, Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Art. 6 Abs. 1 f DSGVO, Art. 21 DSGVO, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), § 7 UWG, Amtsgericht, Grundbuchamt, Geoportal NRW, LGL Baden-Württemberg, OpenStreetMap, Bundesportal
