# Geodaten, KI und DSGVO: was in der Akquise erlaubt ist

_Welche Daten offen verfügbar sind, was Bildauswertung darf und wie Sie Briefwerbung rechtssicher aufsetzen_

Quelle: https://postry.de/ratgeber/geodaten-dsgvo-akquise-recht
Herausgeber: Postry (https://postry.de)
Autor: Auftragsscan Redaktion
Themenwelt: Geodaten, KI & Recht
Veröffentlicht: 2026-09-11
Aktualisiert: 2026-10-27
Sprache: de-DE
Zitieren erlaubt mit Quellenangabe und Link.

## Das Wichtigste
- Objektdaten sind weitgehend offen, Eigentümernamen nicht. Zulässig ist adressierte Briefwerbung mit dokumentierter Rechtsgrundlage, Werbewiderspruch und gepflegter Sperrliste.

## Kennzahlen
- Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
- Grundbuch: kein offenes Register
- Pflicht: Werbewiderspruch umsetzen

## Was offen verfügbar ist

Für die Objektauswahl brauchen Sie keine geheimen Daten. Offen nutzbar sind unter anderem:

- Gebäudeumrisse aus OpenStreetMap und amtlichen Geobasisdaten der Länder
- Solarkataster und Solarpotenzialdaten von Ländern und Kommunen
- Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse über die BORIS-Portale
- Baualtersklassen aus dem Zensus je Gebiet
- Kommunale Wärmeplanung, soweit veröffentlicht
- Luft- und Satellitenbilder im Rahmen der Lizenz der jeweiligen Quelle

## Was nicht verfügbar ist

Eigentümernamen. Das Grundbuch ist kein öffentliches Register; Einsicht setzt ein berechtigtes Interesse voraus, und Akquise ist keines. Jedes Angebot, das „Eigentümerdaten per API“ verspricht, sollten Sie kritisch prüfen. Praktisch relevant ist das kaum: Die Sendung geht adressiert an den Haushalt, und der Anlass bezieht sich auf das Objekt.

## Rechtsgrundlage für Briefwerbung

Postalische Werbung stützt sich in der Regel auf das berechtigte Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Daraus folgen drei Pflichten in der Praxis: Sie dokumentieren die Herkunft der Daten je Adresse, Sie informieren über die Verarbeitung, und Sie setzen jeden Werbewiderspruch dauerhaft um. Eine Sperrliste, die vor jedem Versand abgeglichen wird, ist deshalb keine Kür.

## Umgang mit KI-Einschätzungen

Eine Bildauswertung ist eine Wahrscheinlichkeitsaussage. Formulieren Sie Befunde als Hinweis und Prüfangebot: „Im Luftbild ist Moosbewuchs erkennbar – wir prüfen das gern vor Ort.“ Vermeiden Sie Aussagen, die eine Diagnose vortäuschen, insbesondere bei Materialverdacht wie Asbest, der nur im Labor feststellbar ist.

## Aufbewahrung und Löschung

Legen Sie Fristen fest: Adressen ohne Reaktion werden nach einem definierten Zeitraum gelöscht oder anonymisiert, Objektmerkmale können für die Gebietsplanung aggregiert erhalten bleiben. Regeln Sie außerdem die Auftragsverarbeitung mit Druck- und Versanddienstleistern schriftlich.

## Checkliste vor dem ersten Versand

1. Rechtsgrundlage dokumentiert
2. Datenherkunft je Adresse gespeichert
3. Sperrliste angelegt und abgeglichen
4. Bildlizenzen geprüft
5. KI-Aussagen als Hinweis gekennzeichnet
6. Datenschutzerklärung und Impressum auf jeder Landingpage
7. Löschfristen festgelegt

Diese sieben Punkte kosten einmal einen halben Tag – und ersparen Ihnen jede Diskussion, wenn ein Empfänger nachfragt.

## Häufige Fragen
### Ist es erlaubt, Werbung in den Briefkasten zu werfen?
Adressierte Briefwerbung ist mit dokumentierter Rechtsgrundlage, Information über die Verarbeitung und dauerhaft umgesetztem Werbewiderspruch zulässig. Sie stützen postalische Werbung in der Regel auf das berechtigte Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Dokumentieren Sie die Datenherkunft je Adresse und gleichen Sie vor jedem Versand eine Sperrliste ab.

## Entitäten
DSGVO, Grundbuch, OpenStreetMap, BORIS, Zensus, Wärmeplanungsgesetz
