
Inhaltsverzeichnis · 14 Abschnitte
- Wo finden Sie passende Hausverwaltungs-Ausschreibungen?
- Welche Suchfilter und Objektmerkmale bringen geeignete Mandate?
- Wie bewerben Sie sich mit vollständigen Nachweisen und Leistungen?
- Welche Musterfelder gehören in Ihre Nachweisvorlage?
- Welche Leistungen müssen Sie eindeutig abgrenzen?
- Was gilt zusätzlich bei einer WEG-Verwaltung?
- Wie kalkulieren Sie Angebotspreis und Kosten der Kundengewinnung?
- Wie messen Sie den Mandatsgewinn und vermeiden teure Fehler?
- Drei hypothetische Betriebssituationen zeigen die Kostentreiber
- Was ist bei Eigentümeransprache und Vergabe rechtlich erlaubt?
- Was sich 2026 verändert hat
- Transparenzhinweis im Überblick
- Grenzen von Postry
- Woher kommen die Angaben und wo liegen die Grenzen?
Wo finden Sie passende Hausverwaltungs-Ausschreibungen?
Öffentliche Hausverwaltungs-Ausschreibungen finden Sie über amtliche Bekanntmachungen und Vergabeplattformen; private WEG-Auswahlverfahren erschließen Sie gesondert über Verwaltungsbeiräte und Empfehlungen. Legen Sie als redaktionellen Richtwert 2 Suchprofile an: eines für öffentliche Verwaltungsaufträge in Ihrem Einzugsgebiet und eines für private WEG-Mandate mit dokumentierten Kontaktquellen.
Für öffentliche Aufträge sollten Sie Bekanntmachungssuche und elektronische Angebotsabgabe unterscheiden. Ein Suchtreffer zeigt eine mögliche Auftragschance; verbindliche Anforderungen und den vorgesehenen Abgabeweg entnehmen Sie der Originalbekanntmachung und den zugehörigen Vergabeunterlagen. Die folgende Übersicht ordnet die Portale nach ihrer Funktion ein, ohne unbestätigte Tarife oder automatische Benachrichtigungen vorauszusetzen.
| Portal | Zielgruppe | Kostenstatus | Suchfunktionen | Benachrichtigungen |
|---|---|---|---|---|
| TED | Unternehmen auf der Suche nach EU-weit veröffentlichten öffentlichen Aufträgen | Bekanntmachungssuche kostenlos | Unter anderem Volltext, CPV-Klassifikation und Erfüllungsort | Gespeicherte Suchen und Suchalarme mit Konto; Einstellungen prüfen |
| service.bund.de | Anbieter für öffentliche Aufträge in Deutschland | Bekanntmachungsrecherche kostenlos | Suchbegriffe und verfügbare Rubriken; häufig Weiterleitung zur Vergabeplattform | Verfügbarkeit für den jeweiligen Suchweg prüfen |
| e-Vergabe des Bundes | Bieter in dort abgewickelten Vergabeverfahren | Plattformnutzung für Bieter grundsätzlich kostenlos | Verfahrenssuche und Zugriff auf bereitgestellte Unterlagen | Verfahrensmitteilungen von allgemeinen Suchalarmen unterscheiden; Konto prüfen |
| evergabe.de | Unternehmen mit regionaler oder überregionaler Auftragssuche | Recherche- und Zusatzleistungen nach aktuellem Anbieterangebot prüfen | Ausschreibungssuche mit Suchbegriffen und regionaler Eingrenzung | Umfang und mögliche Tarifbindung beim Anbieter prüfen |
| Deutsches Vergabeportal (DTVP) | Bieter öffentlicher Auftraggeber auf DTVP | Kostenfreien Verfahrenszugang von optionalen Suchdiensten unterscheiden | Bekanntmachungssuche und verfahrensbezogener Unterlagenzugriff | Suchdienst und Verfahrensnachrichten getrennt prüfen |
Prüfen Sie bei jedem Treffer das Veröffentlichungsdatum, die Angebotsfrist und mögliche Berichtigungen auf der verfahrensführenden Plattform. Suchmaschinen und aggregierte Treffer können überholte Angaben anzeigen oder dasselbe Verfahren mehrfach führen. Maßgeblich bleibt der aktuelle Unterlagenstand des Auftraggebers, nicht die Kurzbeschreibung im Suchergebnis.
Private WEG-Mandate erscheinen dagegen nicht zwingend auf Vergabeportalen. Beiräte bereiten die Verwalterauswahl häufig vor; die Bestellung erfolgt durch Beschluss der Wohnungseigentümer. Erfassen Sie deshalb Empfehlungen und angekündigte Verwalterwechsel separat, statt das Ausbleiben öffentlicher Treffer als fehlende Nachfrage zu deuten.
Das Statistische Bundesamt (Destatis) beziffert den Wohnungsbestand im Zensus 2022, veröffentlicht 2024, auf rund 43,1 Millionen Wohnungen. Diese Zahl beschreibt ausschließlich die Marktgröße: Sie steht weder für ausgeschriebene Objekte noch für kurzfristig verfügbare Verwaltungsmandate. Für Ihre Akquise zählen belegte Auswahlverfahren und konkrete Wechselabsichten, nicht der gesamte Wohnungsbestand.
Welche Suchfilter und Objektmerkmale bringen geeignete Mandate?
Filtern Sie Hausverwaltungs-Ausschreibungen zuerst nach 4 Kriterien: Leistungsort, Objektart, Los und Restfrist. Geeignete Mandate bleiben übrig, wenn das Objekt in Ihr Betreuungsgebiet fällt, der Leistungsumfang zu Ihrem Team passt und ausreichend Bearbeitungszeit bis zur Angebotsabgabe bleibt.
Testen Sie die Suchbegriffe Hausverwaltung, Immobilienverwaltung, Mietverwaltung, WEG-Verwaltung und technische Objektbetreuung getrennt, weil Auftraggeber vergleichbare Aufgaben unterschiedlich benennen. Ergänzend dient CPV 70330000, die Kennzeichnung für Immobilienverwaltung gegen Einzelentgelt oder auf Vertragsbasis, als Einstieg; eine ausschließliche CPV-Suche kann anders klassifizierte Bekanntmachungen übersehen. Speichern Sie je Begriff einen Suchauftrag mit Benachrichtigung, soweit das Portal diese Funktion anbietet, und kontrollieren Sie zusätzlich die regionalen Vergabeportale der betreffenden Bundesländer.
| Merkmal | Wirkung auf die Auswahl | Datenquelle | Unsicherheit |
|---|---|---|---|
| Region beziehungsweise Leistungsort | Begrenzt Fahrzeiten für Begehungen und Störungen | Bekanntmachung, regionale Vergabeportale | Auftraggebersitz kann vom Objektstandort abweichen |
| Objektart und Einheitenzahl | Zeigt, ob WEG-, Miet- oder Gewerbeverwaltung gefragt ist | Objektliste, Leistungsverzeichnis | Stellplätze und Gewerbeflächen verursachen abweichenden Aufwand |
| Los und Leistungsumfang | Ermöglicht Auswahl eines fachlich passenden Teilauftrags | Losbeschreibung, Vergabeunterlagen | Teillose sind nicht immer vorgesehen; Kombinationen können verpflichtend sein |
| Restfrist | Entscheidet, ob Unterlagen rechtzeitig prüfbar sind | Originalbekanntmachung, Berichtigungen | Fristverlängerungen erscheinen möglicherweise später im Suchportal |
| Bereitschafts- und Hausmeisterdienste | Macht zusätzliche Personalbindung sichtbar | Leistungsverzeichnis | Reaktionszeiten und Einsatzhäufigkeit bleiben ohne Detailunterlagen unklar |
Setzen Sie als internen Richtwert beispielsweise 10 Arbeitstage Restfrist an, wenn Sie einen bislang unbekannten Objektbestand prüfen müssen; das ist keine vergaberechtliche Mindestfrist. Öffnen Sie bei passenden Treffern die Originalunterlagen und prüfen Sie, ob Ihr gewünschtes Los eigenständig angeboten werden darf. Ein Treffer für technische Objektbetreuung ist noch kein Verwaltungsmandat: Er kann ausschließlich Kontrollgänge oder Wartungskoordination betreffen.
Das bereitgestellte Recherchebeispiel von tendigo.de zur BG BAU in Dresden nennt 65 Wohnungen beziehungsweise Appartements, 44 Tiefgaragenstellplätze und 1 Verwaltungsgebäude. Vorgesehen sind kaufmännische und technische Hausverwaltung sowie Hausmeister- und Bereitschaftsdienste; der Treffer wurde für diesen Abschnitt nicht live verifiziert. Vertragslaufzeit und Angebotsfristen bleiben ausdrücklich offen und müssen in den Originalunterlagen geprüft werden.
Geoportal NRW und LGL Baden-Württemberg helfen, Lage und räumlichen Betreuungskontext einzuordnen, veröffentlichen damit aber keinen Vergabeanlass. Prüfen Sie bei Luftbildern das Aufnahmedatum; auch kommunale Wärmeplanung liefert höchstens Hinweise auf mögliche künftige Betreuungsthemen, nicht auf einen Verwalterwechsel. Gebäudezahlen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) aus dem Zensus 2022, veröffentlicht 2024, dürfen deshalb nicht zu regionaler Mandatsnachfrage hochgerechnet werden.
Wie bewerben Sie sich mit vollständigen Nachweisen und Leistungen?
Reichen Sie Ihr Angebot ausschließlich nach den Originalunterlagen, über den vorgegebenen Abgabeweg und innerhalb der festgelegten Frist ein. Führen Sie als organisatorischen Richtwert 1 Vergabeakte pro Verfahren, in der Sie die maßgebliche Unterlagenfassung samt Änderungen und Ihren Einreichungsbeleg zusammenhalten.
Verbindlich sind die konkreten Anforderungen des Auftraggebers, nicht eine allgemeine Bewerbungsmappe für Hausverwaltungen. Unterscheiden Sie Unterlagen, die bereits mit dem Angebot verlangt werden, von Nachweisen, die erst auf Anforderung vorzulegen sind. Auf eine spätere Nachforderung sollten Sie sich nicht verlassen; fehlende Pflichtangaben können zum Ausschluss führen.
Welche Musterfelder gehören in Ihre Nachweisvorlage?
Ihre interne Vorlage sollte folgende Felder enthalten: „Erlaubnis nach § 34c GewO: Erlaubnisinhaber, zuständige Behörde, Aktenzeichen, erlaubte Tätigkeit“ sowie „Berufshaftpflicht: Versicherer, Policennummer, Deckungssummen, Gültigkeit, versicherte Tätigkeiten“. Für Referenzen eignen sich „Referenzobjekt, Verwaltungsart, Einheitenzahl, Leistungszeitraum von/bis, vergleichbarer Leistungsumfang, Ansprechpartner nach Vorgabe“. Ergänzen Sie „eingesetztes Personal: Funktion, Qualifikation, Vertretung, verfügbare Kapazität“ und „geforderte Eigenerklärungen: Formularbezeichnung, Fassung, Unterschriftsanforderung“.
Diese Felder dienen der Vorbereitung; reichen Sie Nachweise nur entsprechend der konkreten Anforderung ein. Verlangt der Auftraggeber eigene Formblätter, ersetzen frei gestaltete Referenzblätter diese nicht automatisch. Die durchschnittlich 1.235 verwalteten Einheiten im VDIV-Branchenbarometer 2025 von VDIV Deutschland sind eine Bestandskennzahl der erfassten Unternehmen, kein Eignungsmindestmaß für Ihre Bewerbung.
Welche Leistungen müssen Sie eindeutig abgrenzen?
Zur kaufmännischen Verwaltung gehören je nach Leistungsbeschreibung beispielsweise Zahlungsverkehr, Wirtschaftsplanung und Abrechnung; bei Mietverwaltung kommen mietvertragliche Aufgaben hinzu. Technische Koordination umfasst etwa die Organisation von Prüfungen, Beauftragungen und Mängelverfolgung, bedeutet aber nicht automatisch die eigene Ausführung von Wartungsarbeiten. Benennen Sie deshalb ausdrücklich, welche Arbeiten eigenes Personal übernimmt und welche gesondert beauftragte Fachunternehmen ausführen.
Hausmeisterleistungen benötigen einen beschriebenen Tätigkeitsumfang und festgelegte Einsatzzeiten; Bereitschaftsdienste zusätzlich Erreichbarkeitsfenster, Reaktionszeiten und Eskalationsregeln. Eine geforderte Bereitschaft von 24 Stunden pro Tag ist nicht mit einer werktäglichen telefonischen Erreichbarkeit gleichzusetzen. Klären Sie unbestimmte Anforderungen über den vorgesehenen Kommunikationsweg, statt den Leistungsumfang im Angebot eigenmächtig einzuschränken.
Was gilt zusätzlich bei einer WEG-Verwaltung?
Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind Verwalterbestellung und Verwaltervertrag getrennte Rechtsakte: Die Bestellung beschließen die Wohnungseigentümer nach § 26 WEG, der Vertrag regelt insbesondere Leistungen und Vergütung. Eine Angebotsannahme allein ersetzt den erforderlichen Bestellungsbeschluss nicht. Prüfen Sie für die Vertragsunterzeichnung außerdem die Vertretung der Gemeinschaft gegenüber dem Verwalter nach § 9b Absatz 2 WEG; diese rechtliche Orientierung ersetzt keine Einzelfallprüfung.
Wie kalkulieren Sie Angebotspreis und Kosten der Kundengewinnung?
Kalkulieren Sie den Angebotspreis aus Stundenbedarf, internem Vollkostensatz und objektspezifischen Risikopositionen: Bei 1.050 € direkten Monatskosten und angenommenen 25 % Deckungsbeitragsquote benötigen Sie 1.400 € Monatsumsatz. Für 40 Einheiten sind das 35 € je Einheit und Monat; die Kundengewinnung rechnen Sie separat bis zum tatsächlich gewonnenen Mandat.
Das Rechenbeispiel unterstellt 20 Stunden monatlich zu 45 € internem Kostensatz sowie 150 € objektbezogene Fremdkosten und Risikovorsorge. Hinterlegen Sie beim Stundenbedarf etwa Abrechnung und Eigentümerversammlung; prüfen Sie Zusatzaufwand durch Rückstände oder technische Betreuung gesondert. Der Vollkostensatz muss Gemeinkosten berücksichtigen: Enthält der hier angenommene Kostensatz nur direkte Personalkosten, muss der Deckungsbeitrag die verbleibenden Gemeinkosten noch decken und ist kein Gewinn.
Die Rechnung lautet: 1.050 € ÷ (1 − 0,25) = 1.400 €; übrig bleiben 350 € monatlicher Deckungsbeitrag. Ein bloßer Kostenaufschlag von 25 % ergäbe dagegen nur 1.312,50 €. VDIV Deutschland nennt im Branchenbarometer 2025 durchschnittlich 29,12 € WEG-Vergütung je Einheit und Monat; stellen Sie diesen Wert erst nach Prüfung derselben Leistungs- und Umsatzsteuerbasis daneben, nicht als Preisvorgabe.
Für den Kanalvergleich bezeichnet K sämtliche zurechenbaren Akquisekosten einschließlich Arbeitszeit, Q die qualifizierten Anfragen und M die gewonnenen Mandate. Qualifiziert ist eine Anfrage erst bei passendem Objekt, geklärter Entscheidungszuständigkeit und konkretem Verwaltungsbedarf. Belastbare kanalübergreifende Marktpreise und Vorlaufzeiten liegen hier nicht vor.
| Kanal | Kosten je qualifizierter Anfrage | Kosten je Mandat | Vorlaufzeit | Steuerbarkeit |
|---|---|---|---|---|
| Leadportal | K ÷ Q | K ÷ M | Nicht belegt | Über Abnahmekriterien |
| Google Ads | K ÷ Q | K ÷ M | Nicht belegt | Über Suchbegriffe und Budget |
| Social Ads | K ÷ Q | K ÷ M | Nicht belegt | Über Gebiet und Budget |
| Telefonakquise | K ÷ Q | K ÷ M | Nicht belegt | Rechtlich eingeschränkt |
| Empfehlung | K ÷ Q | K ÷ M | Nicht belegt | Geringe Mengensteuerung |
| Adressierte QR-Briefe | K ÷ Q | K ÷ M | 8 Wochen angenommen | Über Adressauswahl und Versand |
Als Entscheidungsgewichtung empfehlen sich 50 % Mandatskosten, 30 % Vorlaufzeit und 20 % Steuerbarkeit; das ist eine redaktionelle Empfehlung, keine Messung. Vergleichen Sie erst nach identischer Kostenerfassung und Qualifizierung.
Der Briefpilot kostet nach bereitgestelltem Preisverzeichnis 349 € für 100 Inklusivbriefe, zuzüglich angenommener 180 € interner Arbeit: insgesamt 529 €. Angenommene 4 Antworten, 2 Termine und 1 Mandat ergeben 132,25 € je Antwort und 529 € je Mandat; Antwortkosten entsprechen nur bei vollständiger Qualifizierung den Anfragekosten. Sämtliche Quoten und 8 Wochen Vorlauf sind Rechenannahmen, keine Prognose. Bei 350 € monatlichem Deckungsbeitrag amortisiert sich der Pilot nach Leistungsbeginn rechnerisch in rund 6,5 Wochen, ohne Berücksichtigung späterer Zahlungseingänge.
Wie messen Sie den Mandatsgewinn und vermeiden teure Fehler?
Messen Sie den Mandatsgewinn an unterschriebenen Verwaltungsverträgen und deren Deckungsbeitrag nach tatsächlichem Betreuungsaufwand, nicht an QR-Scans. Werten Sie monatlich jede Akquisequelle getrennt aus und prüfen Sie neue Mandate nach den ersten 3 Betreuungsmonaten erneut; dieser Zeitraum ist ein interner Richtwert, kein Branchenbenchmark.
Erfassen Sie Antworten, qualifizierte Anfragen, Termine, abgegebene Angebote und Vertragsabschlüsse als getrennte Stufen im CRM. Eine qualifizierte Anfrage liegt erst vor, wenn Objektumfang, gewünschte Verwaltungsleistung und Entscheidungsweg geklärt sind. QR-Scans und Landingpage-Aufrufe bleiben vorgelagerte Nutzungssignale: Mehrere Aufrufe können von derselben Person stammen und belegen keinen Bedarf.
Ordnen Sie jedem Vorgang die Ausschreibung oder Briefkampagne sowie die eingesetzten Arbeitsstunden zu. Die Abschlussquote berechnen Sie aus gewonnenen Mandaten geteilt durch abgegebene Angebote derselben Auswertungsgruppe; offene Vergabeentscheidungen kennzeichnen Sie gesondert. Kosten je Mandat ergeben sich aus sämtlichen zugeordneten Akquisekosten einschließlich Angebotsarbeit, geteilt durch die gewonnenen Mandate. So verhindern Sie, dass lange Vergabeverfahren die Bewertung einzelner Monate verzerren.
Drei hypothetische Betriebssituationen zeigen die Kostentreiber
Hypothetische Betriebssituation 1: Eine Verwaltung investiert 12 unnötige Angebotsstunden in ein Los, dessen geforderte Bereitschaftsdienste sie nicht abdecken kann. Bei angenommenen internen Vollkosten von 60 € je Stunde kostet dieser vermeidbare Aufwand 720 €. Prüfen Sie deshalb Ausschlusskriterien vor der Angebotsfreigabe und dokumentieren Sie die Entscheidung gegen eine Bewerbung.
Hypothetische Betriebssituation 2: Im gewonnenen Mandat fehlen 5 Betreuungsstunden monatlich für wiederkehrende technische Abstimmungen in der Kalkulation. Bei angenommenen Kosten von 50 € je Stunde entstehen 250 € zusätzliche monatliche Kosten, die den kalkulierten Deckungsbeitrag entsprechend mindern. Gleichen Sie Zeiterfassung und Leistungsumfang ab, bevor Sie weitere vergleichbare Objekte übernehmen.
Hypothetische Betriebssituation 3: Eine Verwaltung kalkuliert die monatliche Vergütung um 1 € je Einheit zu niedrig. Bei 40 Einheiten fehlen über 12 Monate genau 480 € Jahresumsatz gegenüber dem vorgesehenen Preis. Dieser Umsatzunterschied ist keine automatisch gleich hohe Gewinnminderung, sofern sich auch Leistungen oder Kosten verändern.
VDIV Deutschland nennt im Branchenbarometer 2025 eine durchschnittliche Umsatzrendite von 13,4 % für die erfassten Unternehmen. Diese Unternehmenskennzahl ist kein Zielwert für Ihren objektbezogenen Deckungsbeitrag aus Erlösen abzüglich zurechenbarer Leistungskosten; verbleibende Gemeinkosten müssen daraus noch gedeckt werden. Definieren Sie deshalb eigene Zielwerte ausdrücklich als interne Richtwerte ohne Branchenbenchmark.
Das Statistische Bundesamt (Destatis) liefert mit dem Zensus 2022, veröffentlicht 2024, Gebäudebestandsdaten, aber keinen Nenner für Ihre Akquisequote. Dafür zählen ausschließlich die tatsächlich bearbeiteten, eindeutig abgegrenzten Kontakte beziehungsweise Angebote. Entscheiden Sie anhand dieser Daten, welche Objektarten tragfähige Mandate liefern und welche trotz hoher Resonanz zu viel Betreuungszeit binden.
Was ist bei Eigentümeransprache und Vergabe rechtlich erlaubt?
Adressierte Briefwerbung kann auf DSGVO Art. 6 Abs. 1 lit. f gestützt werden, aber nur mit dokumentierter Interessenabwägung, passender Datenschutzinformation und Beachtung von Widersprüchen; eine pauschale Erlaubnis besteht nicht. Bei Ausschreibungen entscheiden die Vergabeunterlagen über einzureichende Nachweise, während für verpflichtete Wohnimmobilienverwalter unabhängig davon 20 Stunden Weiterbildung innerhalb von 3 Kalenderjahren vorgeschrieben sind.
Dokumentieren Sie vor dem Versand das berechtigte Interesse, die Erforderlichkeit der Datenverarbeitung und die Abwägung mit den Interessen der angeschriebenen Person. Bei direkt erhobenen Daten greifen die Informationen nach Art. 13 DSGVO, bei anderweitig beschafften Daten grundsätzlich Art.
14, bei Nutzung zur Kommunikation spätestens bei der ersten Mitteilung. Auf das Werbewiderspruchsrecht nach Art. 21 müssen Sie ausdrücklich und getrennt von anderen Informationen hinweisen; nach einem Werbewiderspruch darf keine weitere Direktwerbung erfolgen.
Für E-Mail-Werbung verlangt § 7 UWG grundsätzlich eine vorherige ausdrückliche Einwilligung, abgesehen insbesondere von der eng begrenzten Bestandskundenausnahme. Werbeanrufe bei Verbrauchern benötigen ebenfalls eine vorherige ausdrückliche Einwilligung; gegenüber sonstigen Marktteilnehmern ist mindestens eine mutmaßliche Einwilligung erforderlich. Eine veröffentlichte Telefonnummer oder die bloße Vermutung, ein Eigentümer könne eine neue Verwaltung benötigen, genügt dafür nicht.
§ 12 Grundbuchordnung macht die Grundbucheinsicht vom dargelegten berechtigten Interesse abhängig; das Grundbuch ist kein öffentliches Akquiseverzeichnis. Bloßes Werbeinteresse eröffnet regelmäßig keinen Zugang zu Eigentümernamen, und eine Gebäudeadresse identifiziert nicht automatisch den Eigentümer. Das Statistische Bundesamt (Destatis) veröffentlichte 2024 Ergebnisse des Zensus 2022 zum Gebäudebestand; solche Bestandsdaten belegen ebenso wenig wie Luftbilder eine konkrete Verwalterwechselabsicht.
Die Erlaubnis nach § 34c GewO betrifft den gewerblichen Zugang zur Wohnimmobilienverwaltung und ist von der Zertifizierung nach § 26a WEG zu unterscheiden. Letztere betrifft den Nachweis rechtlicher, kaufmännischer und technischer Kenntnisse für die WEG-Verwaltung; gleichgestellte Qualifikationen und die gesetzliche Ausnahme vom Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter sind gesondert zu prüfen. Weiterbildung nach § 15b MaBV konkretisiert dagegen die Fortbildungspflicht: Die 20 Stunden in 3 Kalenderjahren gelten für die jeweils verpflichteten Gewerbetreibenden und unmittelbar mitwirkenden Beschäftigten unter Berücksichtigung der gesetzlichen Delegationsregelung.
Reichen Sie bei öffentlichen Vergaben ausschließlich die verlangten Erklärungen und Nachweise im vorgeschriebenen Format fristgerecht ein. Klären Sie Unklarheiten über den vorgesehenen Vergabekanal, damit Antworten dokumentiert und allen Bietern nach denselben Regeln zugänglich werden; setzen Sie nicht auf eine spätere Nachforderung fehlender Unterlagen. Diese Hinweise dienen der Rechtsorientierung, nicht der Prüfung eines Einzelfalls: Lassen Sie insbesondere Datenherkunft, Werbeprozesse und strittige Eignungsanforderungen fachkundig prüfen.
Was sich 2026 verändert hat
Für 2026 lässt sich aus den vorliegenden Branchendaten weder eine gemessene Kostensteigerung noch eine belegte Sättigung der Akquisekanäle ableiten; belastbar sind hier die Ergebnisse des VDIV-Branchenbarometers 2025. Für Ihre Angebotsentscheidung 2026 sollten deshalb aktuelle betriebliche Vollkosten und die konkreten Vergabeunterlagen zählen, nicht eine pauschale Fortschreibung der Vorjahreswerte.
VDIV Deutschland meldete im Branchenbarometer 2025 für die erfassten Unternehmen 5,2 % Bestandswachstum, 7,7 % Umsatzwachstum und 12,8 % Ergebniswachstum. Diese Veränderungen beschreiben unterschiedliche betriebswirtschaftliche Größen und belegen für sich genommen weder höhere Personalaufwendungen noch gestiegene Kosten je betreueter Einheit. Auch eine Preissteigerungsrate für Verwaltungsleistungen lässt sich daraus nicht zuverlässig berechnen: Zusammensetzung und Leistungsumfang der übernommenen Bestände können sich verändert haben.
Prüfen Sie deshalb vor einer Angebotsabgabe, welche Kosten Ihre Verwaltung 2026 tatsächlich trägt. Stellen Sie den verfügbaren produktiven Stunden die vollständigen Arbeitgeberkosten sowie die zurechenbaren Aufwendungen für Software, Versicherungen und Büro gegenüber; berücksichtigen Sie zusätzlich objektbezogene Fahrzeiten und Vertretungsaufwand. Vergleichen Sie dieselben Kostenpositionen mit 2025, statt aus dem Umsatzwachstum anderer Verwaltungen eine eigene Honorarerhöhung abzuleiten.
Die durchschnittliche WEG-Vergütung von 29,12 Euro je Einheit und Monat aus dem VDIV-Branchenbarometer 2025 ist ein Vergleichswert, kein Angebotspreis für jede Ausschreibung. Eine ungeprüfte Übernahme bleibt unzureichend, wenn beispielsweise zusätzliche Begehungen oder Bereitschaftsdienste verlangt werden. Klären Sie außerdem vor dem Vergleich, ob Umsatzsteuer und Sonderleistungen in den jeweiligen Beträgen gleich behandelt werden; sonst vergleichen Sie unterschiedliche Leistungsumfänge.
Ebenso wenig belegen die bereitgestellten Daten, dass Briefwerbung, Suchanzeigen oder Vergabeportale 2026 generell gesättigt sind. Pauschale Massenansprache ohne passenden Objektbezug ist keine tragfähige Auswahlstrategie, weil sie die Eignung eines möglichen Mandats vor dem Kontakt nicht prüft. Das ist eine methodische Grenze, kein nachgewiesener historischer Wirkungsverlust: Beurteilen Sie Ihre Kanäle anhand qualifizierter Anfragen und gewonnener, wirtschaftlich passender Verwaltungsmandate statt anhand bloßer Kontaktmengen.
Bei Regulierung gehört eine behauptete Änderung für 2026 erst dann in Ihre Angebotsroutine, wenn die amtliche Fassung einschließlich Inkrafttreten und gegebenenfalls Übergangsfrist geprüft ist. Eine neue Datierung eines Portalbeitrags reicht als Nachweis nicht aus. Prüfen Sie insbesondere, ob eine Vorgabe bereits gilt und den ausgeschriebenen Leistungsumfang tatsächlich betrifft.
Auch bei regionalen Bestandsdaten müssen Erhebung und Veröffentlichung getrennt bleiben: Statistisches Bundesamt (Destatis), Zensus 2022, Veröffentlichung 2024, bezeichnet keine Erhebung aus 2026. Nutzen Sie solche Daten zur strukturellen Gebietseinordnung, nicht als Nachweis eines gegenwärtigen Verwaltungswechsels. Für die Entscheidung über eine konkrete Bewerbung sind die laufende Bekanntmachung und ihre aktuellen Vergabeunterlagen maßgeblich.
Transparenzhinweis im Überblick
Dieser Beitrag stammt von einem Anbieter adressierter Briefwerbung und ist kein unabhängiger Portalkompletttest. Die Einordnung folgt einer redaktionellen Gewichtung mit 40 % für die Passung zur Mandatsart, nicht einer gemessenen Rangliste der Anbieter.
Postry ist eine Software für Kundengewinnung per persönlichem Brief: Sie findet Firmen, Arbeitgeber, Eigentümer und Häuser mit einem konkreten Anlass, schreibt die Entscheider persönlich an und misst jede Reaktion über QR-Code, Landingpage und CRM. Für die hier behandelte Gewinnung von Verwaltungsmandaten wird Postry dem Kampagnenweg Immobilien zugeordnet; die zugehörige Angebotsseite ist Postry für Immobilienmakler. Daraus entsteht ein wirtschaftliches Eigeninteresse an der Darstellung adressierter Briefwerbung, das Sie bei der Bewertung berücksichtigen sollten.
Mit evergabe.de und Deutsches Vergabeportal stehen funktional anders ausgerichtete Optionen zur Verfügung: Vergabeplattformen unterstützen die Suche nach veröffentlichten Verfahren beziehungsweise deren elektronische Abwicklung, während Briefwerbung eine eigene Ansprache potenzieller Auftraggeber ermöglicht. Diese Aufgaben sind nicht gleichzusetzen. Die Nennung der beiden Plattformen ist deshalb weder eine Vollständigkeitsbehauptung noch eine Empfehlung aufgrund eines durchgeführten Produkttests.
Der bereitgestellte Recherchekontext enthält keine vollständig geprüften aktuellen Tarif- und Funktionsnachweise für beide Plattformen. Aussagen über konkrete Suchabonnements, Benachrichtigungsintervalle oder kostenpflichtige Zugänge werden deshalb hier nicht als gesicherte Produkteigenschaften ausgewiesen. Maßgebliche Primärquellen bleiben die jeweiligen Anbieterinformationen und die verfahrensbezogenen Vergabeunterlagen; eine Suchergebnisnennung allein belegt keine aktuelle Funktion.
Das Bewertungsmodell gewichtet die Passung zur Mandatsart mit 40 %, nachgewiesene Gesamtkosten mit 30 %, den erforderlichen Vorlauf mit 20 % und Messbarkeit mit 10 %. Für Ihr Verwaltungsbüro bedeutet Passung beispielsweise, ob tatsächlich WEG-Verwaltung gesucht wird oder ein umfassender Gebäudebetrieb einschließlich Bereitschaftsdiensten. Gesamtkosten umfassen neben Zugangs- oder Versandkosten auch Recherchezeit, Angebotserstellung und Nachbearbeitung; ohne diese Angaben bleibt das Kriterium offen.
Diese Gewichtung ist eine redaktionelle Entscheidung, keine empirisch validierte Erfolgsformel. Rechtliche oder formale Ungeeignetheit führt unabhängig von den Gewichten zum Pflichtausschluss, etwa wenn ein zwingender Eignungsnachweis fehlt. Es werden keine Punktwerte vergeben, solange vergleichbare Belege fehlen; ein rechnerischer Gesamtsieger wäre unter diesen Bedingungen nicht belastbar.
Als Anbieterquelle liegt das bereitgestellte Postry-Preisverzeichnis vor: Es nennt 349 €/Monat einschließlich 100 Briefen im Start-Paket. Ein datierter Tarifnachweis fehlt im Material; vor Veröffentlichung ist dieser Tarifstand anhand der gültigen Anbieterpreisliste zu prüfen. Davon getrennt ist VDIV Deutschland, Branchenbarometer 2025, eine externe Quelle für Branchendaten, aber kein Beleg für Portalqualität oder den Erfolg einer Briefkampagne.
Grenzen von Postry
Postry passt nicht als Ersatz für eine Vergabeplattform und nicht zur fristgebundenen Angebotsabgabe für Hausverwaltungsmandate. Bei akutem Akquisebedarf bearbeiten Sie zuerst bereits veröffentlichte, passende Verfahren; für den Zugang zu einer konkreten WEG kann eine persönliche Empfehlung geeigneter sein als ein unaufgeforderter Brief.
Ein veröffentlichtes Verfahren dokumentiert einen Beschaffungsbedarf, während eine Gebäudeadresse zunächst lediglich einen möglichen Ansatzpunkt für die Ansprache liefert. Auch eine laufende Ausschreibung verspricht keinen kurzfristigen Zuschlag: Maßgeblich bleiben Angebotsfrist, Wertung und vorgesehener Vertragsbeginn. Ein Brief benötigt dagegen zusätzlich die Bereitschaft des Empfängers, überhaupt über einen Verwaltungswechsel zu sprechen.
Die Auswertung der Postry-Plattform, Stand 29.10.2026, umfasst 43.293 geprüfte Gebäude; auf dieser Datenbasis beträgt der angegebene Anteil geschätzter Mehrfamilienhäuser 5,6 %. Als Mehrfamilienhäuser gelten in dieser Auswertung Gebäude mit geschätzt mindestens 3 Einheiten. Diese Angaben beschreiben den untersuchten Gebäudebestand, keine erreichbaren Eigentümer und keine gewinnbaren Verwaltungsmandate.
Aus einer erkannten Gebäudeform lässt sich weder eine WEG-Struktur noch ein auslaufender Verwaltervertrag zuverlässig ableiten. Luftbildmerkmale bleiben Schätzungen mit Unsicherheit und sind kein Gutachten; sie belegen weder Unzufriedenheit mit der Verwaltung noch einen Beschluss zum Verwalterwechsel. Für Ihre Auswahl bedeutet das: Ein passender Gebäudetyp rechtfertigt eine weitere Prüfung, aber noch keine Annahme über konkrete Nachfrage.
Eigentümernamen sind nicht über eine öffentliche Grundbuchschnittstelle verfügbar; bei Haushalten liefert Postry Adressen. Eine Hausanschrift identifiziert deshalb nicht automatisch den vermietenden Eigentümer, den Verwaltungsbeirat oder einen vertretungsberechtigten Ansprechpartner. Gerade bei vermieteten Eigentumswohnungen kann ein Brief am Objekt die Person verfehlen, die über die Vergabe tatsächlich mitentscheidet.
Eine persönliche Ansprache braucht daher einen überprüfbaren Bezug und darf keine Kenntnis von Eigentumsverhältnissen vortäuschen. Besteht bereits ein Kontakt zu einem Beiratsmitglied, kann eine Empfehlung das Gespräch über einen Verwaltungswechsel gezielter eröffnen. Sie ersetzt allerdings weder die Beschlussfassung der Wohnungseigentümer noch eine belastbare Prüfung des Leistungsumfangs.
Für ergänzende Gebietskampagnen ist freie Betreuungskapazität die entscheidende Voraussetzung, nicht die Größe einer Adressliste. Kalkulieren Sie den Mandatsdeckungsbeitrag nach Übernahmeaufwand und laufender Betreuung sowie nach den Akquisekosten; berücksichtigen Sie dabei auch Anfragen, die nicht zu einem Vertrag führen. Die klare Entscheidung lautet: Bearbeiten Sie zuerst passende Vergaben und testen Sie ergänzende Gebietskampagnen nur bei belegbarer Kapazität und einem kalkulierten Mandatsdeckungsbeitrag.
Woher kommen die Angaben und wo liegen die Grenzen?
Transparenzhinweis: Preise, Quoten und Marktangaben in diesem Beitrag sind Korridore aus öffentlich zugänglichen Veröffentlichungen und aus eigenen Projektwerten, nicht garantierte Ergebnisse. Stand der Prüfung: 2026.
| Bereich | Belegquelle zum Nachlesen | Stand |
|---|---|---|
| Reaktions- und Öffnungsverhalten von Werbepost | Deutsche Post, Dialogmarketing-Monitor | 2026 |
| Betriebs-, Branchen- und Haushaltszahlen | Statistisches Bundesamt (Destatis), Zensus | 2026 |
| Adress- und Werberecht | DSGVO, UWG, Hinweise der Datenschutzkonferenz | 2026 |
| Gebäude- und Standortdaten | Geoportal der Länder, Bundesamt für Kartographie und Geodäsie | 2026 |
Grenzen von Postry: Wir liefern Adressauswahl, Anschreiben, QR-Landingpage und die Nachverfolgung im System. Wir liefern keine garantierte Reaktionsquote, keine Eigentümernamen aus nicht öffentlichen Registern und keinen Ersatz für das Verkaufsgespräch. Bei sehr kleinen Zielgebieten mit unter 200 passenden Objekten oder bei rein digitalen Zielgruppen sind Sie mit einem anderen Kanal besser aufgehoben; Briefwerbung lohnt sich erst, wenn ein Auftrag mehrere Hundert Euro Marge trägt. Marktkorridor statt Einzelversprechen: Preise anderer Anbieter nach Anbieterangaben, teils Preis auf Anfrage.
Zielmandat und Kapazität festlegen
Definieren Sie WEG-, Miet- oder technische Verwaltung, tragbare Einheitenzahl und Leistungsgebiet. Halten Sie fest, ob Sie Wartungen selbst erbringen oder lediglich koordinieren und welche Leistungen Sie ausschließen.
Zwei getrennte Suchprofile anlegen
Suchen Sie einerseits nach Hausverwaltung, Immobilienverwaltung, Mietverwaltung und WEG-Verwaltung, andererseits nach technischer Objektbetreuung, Hausmeister- und Wartungsleistungen. Ergänzen Sie CPV 70330000, ohne sich auf einen einzigen Code zu verlassen.
Leistungsort, Lose und Fristen filtern
Filtern Sie nach tatsächlichem Leistungsort statt allein nach Auftraggebersitz. Prüfen Sie jedes Los separat und tragen Sie Angebotsfrist, Besichtigungstermin und gegebenenfalls Frist für Bieterfragen in Ihre Vergabeakte ein.
Benachrichtigungen und Originalquelle sichern
Speichern Sie Suchprofile und aktivieren Sie Benachrichtigungen, soweit das gewählte Portal und Ihr Tarif diese unterstützen. Maßgeblich bleiben Originalbekanntmachung, Vergabeunterlagen und spätere Änderungen auf der Abgabeplattform.
Eignungsakte und Referenzblätter vorbereiten
Erstellen Sie wiederverwendbare Nachweise mit Gültigkeitsdatum. Ein Referenzblatt enthält Objektart, Einheitenzahl, Leistungsumfang und Zeitraum; Kontaktdaten geben Sie nur auf zulässiger Grundlage weiter und erfüllen die konkrete Referenzanforderung.
Leistungsverzeichnis und Preis rechnen
Ordnen Sie jeder Position Zeitbedarf, Vollkostensatz und Fremdkosten zu. Trennen Sie monatliche Grundleistung, einmalige Übernahme, Sonderleistungen und Bereitschaft, soweit das vorgegebene Preisblatt diese Trennung zulässt.
Angebot formal prüfen und abgeben
Prüfen Sie Pflichtfelder, Preisangaben und den verlangten elektronischen Abgabeweg. Bewahren Sie die Eingangsbestätigung auf; ein früher interner Abgabetermin ist ein organisatorischer Richtwert und ersetzt keine Verfahrensfrist.
Mandat und Akquisekosten auswerten
Erfassen Sie Angebotsstunden, externe Kosten, Rückfragen, Zuschlag und erwarteten Deckungsbeitrag je Verfahren. Bei ergänzenden Briefkampagnen führen Sie QR-Reaktionen und Rückrufe im CRM zusammen, ohne Mehrfachkontakte mehrfach als neue Anfrage zu zählen.
Vergleich der Alternativen
| Portal | Zielgruppe und Zweck | Kostenstatus | Suche | Benachrichtigungen und Prüfung |
|---|---|---|---|---|
| TED | Bieter für EU-weit veröffentlichte öffentliche Aufträge | Öffentliche Bekanntmachungssuche kostenlos | CPV, Leistungsort, Auftraggeber und weitere Bekanntmachungsmerkmale | Gespeicherte Suchen und Suchalarme über Nutzerkonto; Originalunterlagen zusätzlich prüfen |
| service.bund.de | Unternehmen auf der Suche nach öffentlichen Bekanntmachungen | Öffentliche Bekanntmachungssuche kostenlos | Suchbegriffe und regionaler Bezug; Verweis zur jeweiligen Vergabestelle | Aktuelle Benachrichtigungsfunktionen vor Veröffentlichung prüfen; Abgabe erfolgt nicht automatisch hier |
| e-Vergabe des Bundes | Bieter in dort abgewickelten Verfahren des Bundes | Aktuelle Nutzungsbedingungen auf der Originalplattform prüfen | Bekanntmachungssuche und Zugang zum jeweiligen elektronischen Verfahren | Verfahrenskommunikation über den registrierten Zugang; allgemeine Suchalarme gesondert prüfen |
| evergabe.de | Unternehmen mit regionalem oder überregionalem Suchbedarf | Such- und Zusatzleistungen tarifabhängig; kein ungeprüfter Preisvergleich | Leistungsbegriffe und regionale Suchkriterien; konkreten Funktionsumfang prüfen | Suchprofile und Benachrichtigungsumfang anhand des gewählten Zugangs prüfen |
| Deutsches Vergabeportal | Bieter für öffentliche Aufträge und elektronische Verfahren | Zugang zum einzelnen Verfahren und zusätzliche Rechercheleistungen getrennt prüfen | Bekanntmachungen und Zugang zu dort veröffentlichten Vergabeverfahren | Tarifabhängige Recherchefunktionen von Mitteilungen im konkreten Verfahren unterscheiden |
Regionale Hinweise Deutschland
- Nordrhein-Westfalen: regionale Bekanntmachungen und tatsächlichen Leistungsort prüfen. Geoportal NRW dient der räumlichen Einordnung, nicht dem Nachweis eines offenen Verwaltungsmandats oder eines Eigentümernamens.
- Baden-Württemberg: kommunale Vergabestellen und regionale Portale ergänzend berücksichtigen. Daten von LGL Baden-Württemberg nur mit ausgewiesenem Aufnahme- beziehungsweise Aktualisierungsstand verwenden.
- Sachsen: das im Recherchekontext genannte Dresdner BG-BAU-Verfahren enthält 65 Wohnungen beziehungsweise Appartements, 44 Tiefgaragenstellplätze und ein Verwaltungsgebäude. Ohne Originalbekanntmachung weder laufende Bewerbbarkeit noch Vertragslaufzeit behaupten.
- Bundesweit: bei Luftbildern unterscheiden sich Aufnahmezeitpunkte auch innerhalb eines Bundeslands. Kommunale Wärmepläne können künftige technische Betreuungsaufgaben betreffen, belegen aber weder einen Verwalterwechsel noch ein öffentlich ausgeschriebenes Wartungslos.
Glossar
Begriffe kurz erklärt
- Vergabebekanntmachung
- Eine Vergabebekanntmachung ist die Veröffentlichung eines Beschaffungsvorhabens mit Angaben etwa zu Auftraggeber, Leistung, Verfahren und Fristen.
- Los
- Ein Los ist ein gesondert vergebbarer Teil eines Auftrags, beispielsweise die Verwaltung einer Objektgruppe oder die technische Betreuung bestimmter Standorte.
- CPV-Code
- Ein CPV-Code bezeichnet eine Leistung im gemeinsamen europäischen Beschaffungsvokabular; 70330000 steht für Immobilienverwaltung gegen Einzelhonorar oder auf Vertragsbasis.
- Eignungsnachweis
- Ein Eignungsnachweis belegt eine im Verfahren verlangte berufliche, wirtschaftliche oder technische Voraussetzung des Bieters.
- Leistungsverzeichnis
- Ein Leistungsverzeichnis beschreibt die ausgeschriebenen Aufgaben und ihre Abgrenzung, damit Angebote auf derselben Leistungsgrundlage bewertet werden können.
- WEG-Verwaltung
- WEG-Verwaltung ist die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer; die Verwaltung einzelner vermieteter Wohnungen ist davon zu unterscheiden.
- Technische Objektbetreuung
- Technische Objektbetreuung umfasst vertraglich bestimmte Aufgaben zur Kontrolle und zum Betrieb eines Gebäudes; die Koordination einer Wartung ist keine eigene Wartungsleistung.
- Mandatsdeckungsbeitrag
- Der Mandatsdeckungsbeitrag ist der Umsatz eines Verwaltungsmandats abzüglich der ihm in der Rechnung zugeordneten direkten Kosten; er ist nicht mit dem Unternehmensgewinn gleichzusetzen.
- Akquisekosten je Mandat
- Akquisekosten je Mandat sind die zurechenbaren externen Ausgaben und internen Bearbeitungskosten einer Akquisemaßnahme geteilt durch die daraus tatsächlich gewonnenen Mandate.
Praxis-Tools
Checklisten und Muster-Anschreiben zum Mitnehmen
Direkt einsatzbereit, ohne Anmeldung. Passagen in eckigen Klammern ersetzen und im Namen Ihres Betriebs verwenden.
Checkliste
Checkliste: Briefwerbung rechtssicher aufsetzen
Die wichtigsten Punkte zu Adressen, Bildern und Dokumentation.
- 1.Nur adressierte Briefwerbung – keine Namen aus nicht öffentlichen Registern.
- 2.Rechtsgrundlage dokumentieren (berechtigtes Interesse, Art. 6 Abs. 1 f DSGVO).
- 3.Werbewiderspruch aufnehmen und Adresse dauerhaft sperren.
- 4.Herkunft der Objektdaten je Adresse speichern.
- 5.Luftbilder nur gemäß Lizenz der Quelle verwenden.
- 6.KI-Einschätzungen als Hinweis kennzeichnen, nicht als Gutachten.
- 7.Sperrliste vor jedem Versand abgleichen.
- 8.Löschfristen für nicht reagierende Adressen festlegen.
- 9.Auftragsverarbeitung mit Druckdienstleister regeln.
- 10.Impressum und Datenschutzerklärung auf jeder Landingpage.
FAQ
Häufige Fragen
- Wer beauftragt die Hausverwaltung?
- Bei einer WEG bestellen die Wohnungseigentümer den Verwalter durch Beschluss; bei Mietobjekten beauftragt grundsätzlich der Eigentümer oder dessen bevollmächtigte Vertretung die Verwaltung. Bestellung und Verwaltervertrag sind rechtlich zu unterscheiden. Für WEG-Mandate ist § 26 WEG maßgeblich; öffentliche Eigentümer können zusätzlich an Vergaberegeln gebunden sein.
- Wie bekomme ich als Makler Aufträge?
- Als Makler gewinnen Sie Aufträge durch belegbare lokale Kompetenz, Empfehlungen und die zulässige Ansprache passender Eigentümer mit einem konkreten Anlass. Ein Gebietstest mit 100 Briefen ist ein Richtwert für einen begrenzten Versuch, keine Mandatsgarantie. Verwaltungsaufträge und Verkaufsaufträge sollten Sie getrennt bearbeiten, weil Ansprechpartner, Leistungsversprechen und Vertragsabschluss unterschiedlich sind.
- Wie findet man am besten eine Immobilie?
- Für den Kauf suchen Sie passende Immobilien über Immobilienportale, Makler und lokale Kontakte; für neue Verwaltungsmandate suchen Sie dagegen Eigentümerentscheidungen und Ausschreibungen. Diese Ziele benötigen unterschiedliche Suchprofile. Die im Recherchekontext genannte Dresdner Ausschreibung betrifft beispielsweise die Betreuung von 65 Wohnungen beziehungsweise Appartements, keinen Verkauf dieser Einheiten.
- Was verlangt ein Hausverwalter im Monat?
- Die durchschnittliche WEG-Vergütung betrug laut VDIV-Branchenbarometer 2025 bei den erfassten Unternehmen 29,12 € je Einheit und Monat. Das ist eine Orientierung, kein allgemeingültiger Angebotspreis. Objektzustand, Einheitenzahl und vereinbarte Sonderleistungen verändern den Aufwand; für einen Vergleich müssen außerdem Leistungsumfang und Umsatzsteuerbasis der Angebote übereinstimmen.
- Wie viel kostet eine Hausverwaltung im Monat?
- Die monatlichen Kosten ergeben sich aus der Zahl der berechneten Einheiten, dem vereinbarten Verwaltungshonorar und zusätzlichen Leistungen. Im ausdrücklich hypothetischen Beispiel kosten 40 Einheiten zu jeweils 35 € insgesamt 1.400 € monatlich vor Umsatzsteuer. Einmalige Übernahmeleistungen und separat vereinbarte Sonderleistungen sind darin nur enthalten, wenn der Vertrag das vorsieht.
- Was kann man gegen Hausverwaltung machen?
- Bei Pflichtverletzungen sollten Sie den konkreten Mangel dokumentieren, schriftlich Abhilfe verlangen und bei einer WEG den Verwaltungsbeirat beziehungsweise die Eigentümerversammlung einbeziehen. § 26 WEG erlaubt die jederzeitige Abberufung des Verwalters; der Vertrag endet spätestens 6 Monate danach. Welche weiteren Ansprüche bestehen, hängt vom Einzelfall ab und sollte rechtlich geprüft werden.
- Kann jeder Hausverwalter machen?
- Gewerbliche Wohnimmobilienverwaltung darf nicht voraussetzungslos jeder ausüben: Regelmäßig sind eine Erlaubnis nach § 34c GewO und die vorgeschriebene Berufshaftpflicht erforderlich. Für die verpflichteten Personen kommen 20 Stunden Weiterbildung innerhalb von 3 Kalenderjahren hinzu. Bei WEG-Verwaltung sind außerdem die Regeln zum zertifizierten Verwalter und die gesetzlichen Ausnahmen zu prüfen.
- Kann man als Eigentümer die Hausverwaltung verklagen?
- Als Eigentümer können Sie bei einer eigenen Anspruchsgrundlage gegen die Verwaltung klagen; Ansprüche aus dem WEG-Verwaltervertrag stehen allerdings regelmäßig der Gemeinschaft zu. Beschlussklagen richten sich nach § 44 WEG gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Dokumentieren Sie den konkreten Pflichtverstoß und lassen Sie Anspruchsgegner sowie gegebenenfalls kurze Fristen anwaltlich prüfen.
- Wo finde ich aktuelle Hausverwaltungs-Ausschreibungen in Deutschland?
- Hausverwaltungs-Ausschreibungen finden Sie unter anderem über TED, service.bund.de, die e-Vergabe des Bundes, evergabe.de und das Deutsche Vergabeportal. Prüfen Sie Aktualität und Abgabefrist immer in der Originalbekanntmachung. Zwei getrennte Suchprofile für Verwaltung und technische Betreuung sind ein redaktioneller Richtwert, damit Wartungslose nicht mit vollständigen Verwaltungsmandaten vermischt werden.
- Welche Unterlagen und Nachweise verlangt der Auftraggeber bei einer Hausverwaltungs-Ausschreibung?
- Verbindlich verlangt der Auftraggeber die Nachweise, die in Bekanntmachung und Vergabeunterlagen genannt sind, etwa Erlaubnis, Versicherung, Referenzen und personelle Eignung. Eine pauschale Pflichtliste für alle Verfahren gibt es nicht. Halten Sie je Referenz mindestens Objektart, Einheitenzahl, Leistungsumfang und Zeitraum bereit; das sind 4 nützliche Felder, keine gesetzliche Mindestzahl.
- Wie kalkuliere ich den Preis für eine Hausverwaltung-Ausschreibung?
- Kalkulieren Sie den Preis aus dem erwarteten Arbeitsaufwand, Ihren Vollkostensätzen, Fremdleistungen und einer ausdrücklich bestimmten Marge beziehungsweise Deckungsbeitragsanforderung. Im Rechenbeispiel ergeben 1.050 € direkte Monatskosten geteilt durch 0,75 einen erforderlichen Monatsumsatz von 1.400 €. Bei 40 Einheiten sind das 35 € je Einheit; verbleibende Gemeinkosten müssen daraus noch gedeckt werden.
- Wie kann ich Benachrichtigungen für neue Ausschreibungen zur Immobilienverwaltung einrichten?
- Speichern Sie auf einem geeigneten Vergabeportal eine Suche nach Leistungsort und Verwaltungsbegriffen und aktivieren Sie die dort angebotenen Benachrichtigungen, sofern Ihr Zugang diese umfasst. Legen Sie als Richtwert 2 Profile für Verwaltung und technische Betreuung an. Prüfen Sie Tarif, Alarmfrequenz und Änderungsmitteilungen; eine Benachrichtigung ersetzt niemals die Kontrolle der Originalunterlagen.
Behandelte Themen
Quellen und Belege
- https://tendigo.de/ausschreibung/dresden-hausverwaltung-1d395a17f2
- https://vdiv.de/immobilienverwaltung/branchenbarometer
- https://vdiv.de/presse/details/vdiv-deutschland-veroeffentlicht-branchenbarometer-2025-immobilienverwaltungen-zwischen-wachstum-transformation-und-fachkraeftemangel
- https://www.evergabe.de/ausschreibungen-immobilienverwaltung
- https://www.vergabepilot.ai/ausschreibungen/JH7GJQGC3729/kaufmaennische-und-technische-hausverwaltung-fuer-wohn-und-verwaltungsgebaeude-in-dresden
- https://tendigo.de/ausschreibung/hausverwaltung-fuer-alle-kfw-standorte-lose-1-2-72a6491734
- https://straitsresearch.com/de/report/property-management-market
- https://vdiv.de/news-details/branchenbarometer-2026-wirtschaftlich-auf-wachstumskurs-personell-am-limit
- https://tendigo.de/ausschreibungen/wohnungsbau
- https://tendigo.de/ausschreibung/dresden-hausverwaltung-1a75ba9666
- VDIV Deutschland, Branchenbarometer 2025; bereitgestellter Recherchekontext
- VDIV Deutschland, Branchenbarometer 2025; Leistungsumfang und Umsatzsteuerbasis vor einem Preisvergleich prüfen
Angaben zu Kosten, Quoten und Fristen sind Erfahrungs- und Marktwerte. Bitte für den eigenen Betrieb und das eigene Bundesland prüfen. Es gelten unsere Redaktionsrichtlinien.
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